Hydraulischer Abgleich

Was ist der HYDRAULISCHE ABGLEICH?

Wenn der Wasserdurchfluss im Heizkreislauf ungleichmäßig ist und manche Heizkörper nicht richtig warm werden, arbeitet die Heizungsanlage ineffizient. Das betrifft einen Großteil der Heizungssysteme in Deutschland. Der hydraulische Abgleich hilft dabei, unter Berücksichtigung der Größe und des Wärmebedarfs eines jeden Raums alle Komponenten der Heizungsanlage (Heizkörper, Thermostatventile, Heizungspumpe1 etc.) optimal aufeinander abzustimmen.

Erst mit einer hydraulisch abgeglichenen Anlage werden die Heizkörper mit der genau richtigen Menge Heizwasser versorgt und das Effizienzpotential der Heizungsanlage wird voll ausgeschöpft. Damit ergeben sich Einsparpotentiale und man tut etwas für den Klimaschutz. Besonders in Kombination mit dem Austausch der Heizungspumpe lässt sich viel Energie sparen.

Welche Vorteile bietet der hydraulische Abgleich?

  • Durch den Abgleich vermeidet man unnötige Heizenergie und trägt zum Klimaschutz bei
  • Ein hydraulischer Abgleich sichert ein „gesundes“ und wenig störanfälliges Heizsystem, die Wahrscheinlichkeit eines Heizungsausfalls sinkt
  • Verbesserung des Wohnkomforts durch gleichmäßige Wärme in allen Räumen
  • Besonders in großen, neuen oder modernisierten Gebäuden können hohe Einsparungen erreicht werden
  • In Verbindung mit dem Austausch der Heizungspumpe ist der hydraulische Abgleich besonders effektiv.

Förderung

Im Rahmen der Förderung BEG Einzelmaßnahmen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für alle Varianten des hydraulischen Abgleichs, auch für den Austausch der Thermostatventile einen Investitionszuschuss von 15 % an. Alternativ kann hierfür auch ein Kredit mit 15% Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt werden.

Das Mindestinvestitionsvolumen für den Erhalt der Förderung beträgt 300 Euro (Stand März 2022). Es ist keine Doppelförderung von KfW und BAFA für dieselbe Maßnahme möglich. Für eine Förderung von BAFA oder KfW wird der Nachweis des Handwerkers benötigt. Der hydraulische Abgleich ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll und daher oftmals Pflicht (siehe Rechtliche Vorgaben).

Rechtliche Vorgaben

  • Bei Neubauten oder erheblichen Eingriffen in bestehende Heizungsanlagen (etwa der Austausch der gesamten Anlage oder ein Kesseltausch) ist der hydraulische Abgleich laut DIN 18380 (2016) Pflicht.
  • Für die Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung im Rahmen der BEG ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Voraussetzung, sofern dieser technisch möglich ist.